Hospitalero/a ist der spanische Begriff für Herbergsleiterin und -leiter.
In der Pilgerherberge St.Gallen über die ganze Saison rund 25 ehrenamtliche Hospitaleras und Hospitaleros für eine gastfreundlichen Empfang. Ebenfalls ist den Anweisungen der Hospitalera oder des Hospitaleros ist Folge zu leisten.
Sie sind während des Aufenthalts unter +41 71 220 00 62 erreichbar.
Er/sie ist entweder anwesend oder in nützlicher Frist bei der Herberge.
Empfang
Wir freuen uns auf Pilgerinnen und Pilger auf einem der verschiedenen Pilgerwege durch St. Gallen.
Den Empfang bereitet täglich eine ehrenamtliche Hospitalera oder ein Hospitalero.
Es ist gut, etwas vor der Ankunft mit uns Kontakt aufzunehmen unter: +41 71 220 00 62.
PREIS
Bezahlung nur in bar.
Preis der Übernachtung: CHF 20.00
Kinder unter 16 Jahren: CHF 12.00
Pilgerpass: CHF 12.00
Wir verlangen einen Pilgerpass als Ausweis (nicht für Kinder). Wer noch keinen hat, bekommt ihn in der Herberge.
Schlafsack obligatorisch.
Wer keinen eigenen dabei hat, mietet einen: CHF 3.00
AUSSTATTUNG
Selbstkocherküche ausgerüstet für 10 Personen
- Grundnahrungsmittel
- Kaffeemaschine mit Kapseln
- Kaffeerahm
- Kühlschrank
- Butter, Marmelade
- Mineralwasser
Gratis in der Herberge verfügbar
- Pilgerstube mit Sofa und ausziehbarem Tisch
- Bibliothek mit Pilgerführern und Jakobswegliteratur
- Ordner mit Unterkunftslisten
- Gitarre und Spiele
- Dusche
- Fön – Haartrockner
- Waschmaschine (gratis)
- Tumbler – Wäschetrockner (gratis)
Drei Schlafzimmer mit insgesamt 10 Betten
- bezogene und bequeme Betten
- bezogene Kissen
- Wolldecken
- Handtuch für die Dusche
- Schlafsack obligatorisch
(Schlafsack zum Mieten ist vorhanden)
- Liegestühle
- Tisch und Sitzgruppe
LAGEPLAN
HAUSREGELN
- Die Pilgerherberge kann nur gegen Vorweisen eines Pilgerpasses benutzt werden oder ein solcher muss in der Herberge erstanden werden.
- Es dürfen keine Hunde in die Herberge gebracht werden.
- Die Herbergswohnung in Hausschuhen oder Socken
betreten.
- Der Aufenthalt in der Pilgerherberge ist auf eine Nacht beschränkt.
Eine Ausnahme gilt bei Krankheit oder Beschwerden. Der Hospitalero, die Hospitalera kann darüber entscheiden.
Bei speziellen Situationen kann ein Mitglied des Vorstandes zu Rate gezogen werden. - Es gilt absolutes Rauchverbot in der ganzen Herberge (Sicherheit).
- Wer keinen eigenen Schlafsack dabei hat, muss sich
einen Leintuchschlafsack mieten (CHF 3). - Auf der Terrasse ab 22 Uhr Ruhe einhalten.
(Rücksicht auf Nachbarn und HausbewohnerInnen) - Nachtruhe in der Herberge von 23 Uhr bis 05.30 Uhr
- Verlassen der Herberge bis 9 Uhr.
- Zimmer, Küche und Bad aufräumen und sauber verlassen.